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Weshalb gibt es keinen jüdischen Papst? – Förderverein Jüdische Geschichte und Kultur im Kreis Groß-Gerau e.V.

Weshalb gibt es keinen jüdischen Papst?

Ein Papst als höchste Lehr- und Rechtsautorität und »unfehlbar« in seinen religiösen Entscheidungen, ist nur in einer rangmäßig struktu­rierten Kirchenordnung denkbar. Das Judentum ist »demokratisch«, Religionsentscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip getrof­fen. Das war schon in der Antike so. Sogar der Vorsitzende des Obersten Gerichts mit seinen 71 Mitgliedern, des Synhedrion, war nur der Erste unter Gleichen. Seine Ansicht wurde selbstredend respektiert, zumal er immer als letzter der Ratsmitglieder sprechen musste. Ein besonderes Machtwort stand ihm indessen nicht zu. Ent­scheidungen wurden zudem nie als endgültig betrachtet. Der Prozess der Wahrheitsfindung war nicht abgeschlossen und konnte jederzeit neu aufgerollt werden. Selbst von einem anderen Gerichtskollegium, falls es dem ersten an Weisheit und Zahl der Mitglieder entsprach. Unsere Zeit kennt kein Synhedrion mehr. Das Grundprinzip von der demokratischen Ordnung ist indessen weiterhin richtungweisend. Im Staat Israel amtieren zwei Oberrabbiner, je einer für den aschkenasi-schen und sephardischen Bevölkerungsteil. Den Oberrabbinern steht ein Rabbinisches Gremium zur Seite. Die beiden gewählten Ober­rabbiner sind Staatsbeamte und werden durch den Staatspräsidenten vereidigt. Ihr Aufgabenbereich ist vielseitig und schließt auch reli­giöse Dekrete mit ein. Doch diese Entscheidungen verpflichten allenfalls Rabbiner im Staat Israel, nicht außerhalb. Eine Rabbiner-hierarchie fehlt. Jeder Rabbiner außerhalb Israels ist ausschließlich seiner eigenen Gemeinde gegenüber verantwortlich. Seine Entschei­dungen basieren auf den religionsgesetzlichen Quellen und – gege­benenfalls – auf Urteilen bedeutender Rabbiner. Jeder Rabbiner ist autonom und in jedem Fall die religiöse Autorität seiner Gemeinde. Von einer Unfehlbarkeit kann dabei allerdings nicht die Rede sein. Ein Papst hat hier keinen Platz. Zudem weiß der Jude nichts von einer Stellvertretung vor Gott (entsprechend der Stellvertretung Jesu durch den Papst).1 Selbst Mose, »unser Lehrer«, war nicht Stellvertreter, sondern Interpret der Gottesweisung, die er wie das übrige Volk am Sinai empfangen hatte. Was für Mose gilt, gilt erst recht für einen Oberrabbiner. l F. Loofs, Leitfaden zum Studium der Dogmengeschichte, 497.

aus: Rabbiner Roland Gradwohl, Frag den Rabbi. Streiflichter zum Judentum, Stuttgart 1994
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Author: Birgid

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